Deutsche Manufakturen e. V.: Siegel "Manufaktur-Produkt des Jahres 2016" (Grafik: Deutsche Manufakturen e. V. / Entwurf und Reinzeichnung: Peter Sieber, ora et labora)

Einladung zur Bewerbung um das „Manufaktur-Produkt des Jahres 2016“

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Verband Deutsche Manufakturen e. V. lobt im Rahmen der Maßnahmen zur allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit für die deutschen Manufakturen den Preis »Manufaktur-Produkt des Jahres 2016« aus. Sie sind herzlich eingeladen, sich mit neuen Produkten, die von Ihnen in den Jahren 2015 und 2016 auf den Markt gebracht wurden und werden, um diesen Preis zu bewerben.
Ihre Manufakturprodukte sind in Ihrer Branche herausragend, zeigen die Kompetenz Ihres Unternehmens und sind Teil Ihrer Marke. Nutzen Sie für sich die Marketing-Vorteile für den deutschen und die internationalen Märkte, die Sie mit einer Auszeichnung als Gewinner oder Nominierter erlangen.

Die Jury besteht wieder aus bekannten Persönlichkeiten der Manufakturen-Szene:

Ben Dibbern, PORZELANMANUFAKTUR DIBBERN
Pascal Johanssen, DIE WELTTOURNEE DER DEUTSCHEN MANUFAKTUREN
Andrej Kupetz, RAT FÜR FORMGEBUNG – GERMAN DESIGN COUNCIL
David Pohle, HERAUSGEBER DER ZEITSCHRIFT Sehnsucht Deutschland
Klaus-Peter Piontkowski, HERAUSGEBER DER ZEITSCHRIFTEN Genuss Professional UND Genuss Pur
Olaf Salié, DEUTSCHER MANUFAKTURENFÜHRER

Teilnahmebedingungen zum »Manufaktur-Produkt des Jahres«
– Die Ausschreibung erfolgt sowohl öffentlich (Internet etc.) als auch auf Einladung (e-Mail, Brief).
– Die Teilnahme erfolgt durch Einreichung eines Produktes. Es dürfen auch mehrere Produkte eingereicht werden – diese werden jeweils als eigener Antrag behandelt. Das Produkt muss im Jahr 2015 oder 2016 in den Markt eingeführt worden sein.
– Das Produkt muss von einer Manufaktur in Deutschland produziert worden sein, die folgende Kriterien erfüllt:
Sitz und Produktionsort in Deutschland, inhabergeführt (keine Konzerntochter), zwischen 5 und 200 Mitarbeiter groß, Handarbeitsanteil mindestens 50 %, Wesentlichkeit des Produktes (kein Zulieferteil)
– Das eingereichte Produkt muss neu auf dem Markt sein; es kann sich auch um eine neue, besondere Ausführung handeln.
– Das Produkt, inklusive einer schriftlichen Beschreibung sowie mindestens ein Produktfoto, muss bis zum 30.05.2016 vorliegen.
– Die Anmeldegebühr beläuft sich pro Produkt auf € 150,00 zzgl. USt. Die Teilnehmer erhalten nach ihrer Anmeldung eine Rechnung über diesen Betrag. Dieser muss bis zum 30.05.2016 überwiesen sein (Eingang auf dem Konto des Veranstalters).
– Das in einem teilanonymisierten schriftlichen Verfahren durch die Jury gewählte Sieger-Produkt erhält die Auszeichnung MANUFAKTUR-PRODUKT DES JAHRES 2016; die bis zu fünf nächstplatzierten Produkte werden in die Shortlist zum Wettbewerb aufgenommen und erhalten darüber eine Auszeichnung mit dem Titel NOMINERT.
– Die Auszeichnung erfolgt im Rahmen des 8. Zukunftsforums Deutsche Manufakturen am 16.06.2016 im Rathaus der Stadt Wolfach.
– Die werbliche Nutzung der Auszeichnung auf dem Produkt/der Produktverpackung ist nach der Prämierung für € 250,00 zzgl. USt. möglich.
– Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auszeichnung.

Checkliste für Ihre Bewerbung um das »Manufaktur-Produkt des Jahres 2016«
Teilnahmeberechtigt sind vom Hersteller eingereichte Produkte aus deutscher Manufaktur.
Die Definition für »Manufaktur« und die Rahmenbedingungen für diesen Wettbewerb sind folgende:

– Der Hersteller versteht sich selbst als Manufaktur.
– Er hat seinen Unternehmenssitz in Deutschland.
– Er produziert sein Produkt ausschließlich selbst in Deutschland.
– Das Produkt ist wesentlich – und kein Teilprodukt in der Zulieferung.
– Die Manufaktur verfügt über mindestens fünf und maximal 200 Mitarbeiter.
– Die Manufaktur ist inhabergeführt und keine Konzerntochter.

Die Bewerbung ist formlos an folgende Adresse zu mailen:
info[a]deutsche-manufakturen.org
Beizufügen ist mindestens ein Produktfoto.
Das Produkt ist im Original an folgende Adresse zu senden:

Deutsche Manufakturen e. V.
z. Hdn. Herrn Wigmar Bressel
Kirchweg 200
28199 Bremen

Im Bewerbungsschreiben sind Aussagen zu folgenden Punkten zu treffen:
– Name und Adresse der Manufaktur
– Homepage
– Ansprechpartner und dessen eMail-Adresse
– Mitarbeiterzahl des Unternehmens
– Gründungsjahr des Unternehmens
– Name des Produkts
– Markteinführungsjahr
– Märkte, auf denen das Produkt angeboten und vertrieben wird
– Gibt es eine Innovation? Was ist das Besondere oder Neue des Produkts?
– Verkaufspreis uvp.

Nach der Einreichung erhält der Einreicher eine Rechnung über € 150,00 zzgl. 19 % USt. Diese ist bis zum 30.05.2016 zu begleichen (Eingang auf dem Veranstalterkonto). Produkte, für die die  Teilnahmegebühr nicht gezahlt wurde, nehmen am Wettbewerb nicht teil und werden unfrei an den Einreicher zurückgeschickt.
Die Rücksendung der Produkte erfolgt frei nach Beendigung des Wettbewerbs. Die Produkte sind während der Zeit des Wettbewerbs vom Veranstalter gegen übliche Gefahren versichert.
Der Einreicher gestattet dem Veranstalter Deutsche Manufakturen e. V. unentgeltlich und zeitlich uneingeschränkt die Nutzung von Bildmaterial und die Abbildung der Produkte im Rahmen der Medienarbeit zum Wettbewerb, zur Präsentation vor Journalisten, auf Portalen wie z. B. Facebook, im Internet sowie im Rahmen der Dokumentation des Wettbewerbs.
Die Preisträger erhalten die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Lizenzgebühr in Höhe von € 250,00 zzgl. 19 % USt., die unbegrenzten werblichen Nutzungsmöglichkeiten des entsprechenden Siegels zu erwerben.

2 Kommentare
    • Wigmar Bressel
      Wigmar Bressel sagte:

      Danke für die Nachfrage! Weil eine Manufaktur Mitarbeiter unterschiedlicher Ausbildung braucht – sonst handelte es sich ja doch „nur“ um einen Handwerksbetrieb oder einen Kunsthandwerker; die Manufaktur unterscheidet sich ja von diesen dadurch, dass da Menschen unterschiedlicher Gewerke arbeitsteilig zusammenarbeiten. Also bei uns im Betrieb (Koch & Bergfeld Besteckmanufaktur GmbH) Schlosser, Werkzeugmacher, Stahlgraveur, Schleifer, Polierer, Galvaniseur, Graveur, Bürokaufmann, Kaufmann für Groß- und Einzelhandel.
      Ohne Mitarbeiter keine Manufaktur (ob nun vier, fünf oder zehn ist natürlich eigentlich egal, das stimmt). Aber: Ohne unterschiedliche Gewerke wäre es ein Handwerksbetrieb. Ohne eigene Produkte auch (also ein Betrieb nur auf Basis der sog. „Sonderanfertigung“, wie bei den Schreinereien). Sonst wäre ja jeder Handwerker eine Manufaktur – ist er aber natürlich nicht, denn dann bräuchte man den Manufaktur-Begriff nicht, er wäre ja nur ein Synonym für Handarbeit und Handwerk.

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