RAL versucht sich am Begriff ‚Manufaktur‘
18. Oktober 2017, Bonn. Glauben Sie, dass man den Begriff ‚Manufaktur‘ in drei knappen Hauptsätzen hinlänglich definiert bekommt? Bei diesem Manufakturen-Hype, bei der Diskussion um Missbrauch und Verbrauchertäuschung durch Dienstleister und Handwerker? Nein? RAL, das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., hat unter der Registrierungsnummer RAL-RG 991 diesen Versuch unternommen. Ergebnis: wie erwartet – ‚ungenügend‘.
RAL ist schon eine gewisse Zeit rund um die Thematik befasst. Im Jahr 2016 hat sich der Berliner Unternehmer Ulrich Welter (Welter Manufaktur für Wandunikate) an den Bonner Gütesicherungs- und Kennzeichnungsverein gewandt, um eigentlich ‚Handmade in Germany‘ registrieren zu lassen. Das wurde damals nach Auskunft von RAL abgelehnt. Heraus kam dann ein Definitionsversuch für ‚Deutsche Wertarbeit‘, ‚Handgefertigt in Deutschland‘ – und zur Überraschung der deutschen Wirtschaftsverbände auch für ‚Made in Germany‘. Zehn Tage, nachdem ich hier im Blog am 18. Januar 2017 über die „vorläufige Endversion“ von RAL berichtete („Noch mit Macken: RAL-Definition der Begriffe „Deutsche Wertarbeit“, „Handgefertigt in Deutschland“ und „Made in Germany“ liegt jetzt in der Endfassung vor“), zog dieser aufgrund meiner Kritik die Begriffsbestimmung zurück.
Dann war einige Zeit nichts dazu zu hören – bis RAL unter dem Datum 23. Mai 2017 überraschend die Registrierung RAL-RG 991 mit dem neuen Inhalt ‚Deutsche Wertarbeit‘, ‚Deutsche Handarbeit‘, ‚Deutsche Manufakturen‘ ‚(Handmade in Germany)‘ verschickte. Diesmal nicht als „vorläufige Endversion“ im Verkehrskreis, sondern gleich als „anerkannte Registrierung“.
Nun haben die RAL-Mitarbeiter damit gegen ihre eigenen Verfahrensgrundsätze verstoßen, denn nach diesen bezieht RAL in der Erarbeitung der Registrierungen laut Eigenbekundung „die direkt von den Festlegungen berührten Fach- und Verkehrskreise wie Hersteller, Handel und Behörden ein“ – und schließlich heißt es an gleicher Stelle auch: „RAL-Registrierungen sind eine Selbstverpflichtung der jeweiligen Wirtschaftszweige.“
„Selbstverpflichtung“ setzt Beteiligung und ein Übereinstimmen wenigstens eines Großteils der Beteiligten und Betroffenen voraus. Die Beteiligung hat nicht stattgefunden – damit ist eigentlich schon alles gesagt. Und RAL räumt selbst ein, dass die „maßgebliche Mitarbeit“ nur durch Unternehmer Welter und einen Assistant Professor of Luxury Marketing an der EMLYON Business School in Shanghai, Klaus Heine, erfolgte.
Trotzdem soll noch der Blick auf die neue RAL-Registrierung geworfen werden. RAL behauptet in ihr, die „Definition des Begriffes Manufaktur“ sei:
In einer Manufaktur werde Wertarbeit geleistet (Kriterium 1). Die Endmontage der Produkte erfolge zum größten Teil in Handarbeit (Kriterium 2). ‚Deutsche Manufaktur‘ sei eine besondere Form von ‚Deutscher Wertarbeit‘.
Das war’s nach RAL zur Definition des Begriffs ‚Manufaktur‘. Nichts zum arbeitsteiligen Arbeiten, nichts zur seriellen Fertigung, nichts zur Abgrenzung zu Dienstleistern, Handwerkern und Industrie, nichts zur besonderen Arbeitsform in der ‚Manufaktur‘.
Ähnlich unpräzise wird auch über einen Begriff wie ‚Deutsche Handarbeit‘ hinweggebügelt – auch diese sei eine besondere Form von ‚Deutscher Wertarbeit‘ und deshalb außerdem identisch mit der englischen Übersetzung ‚Handmade in Germany‘…
Apropos ‚deutsch‘: Auch für die Verwendung dieses Adjektivs werden Thesen aufgestellt, die sich noch beweisen müssten. Zum Beispiel, dass die Endmontage des Produkts von einem deutschen Unternehmen erfolgen müsse. Was ist gemeint? In Deutschland ansässig, wie es auch viele Konzerntöchter weltweit tätiger und ihren Sitz in einem anderen Land habender Firmen sind? Oder deutsche Gesellschafter oder Aktionäre? Oder geht es um deutsche Firmenkultur? Alles denkbar, jedoch unklar…
Und dann wird für die oben genannten und registrierten Begriffe auch noch postuliert, die Produkte, die unter diesen Begriffen gefertigt und in den deutschen Markt gebracht würden, „sollten regionale deutsche Kultur verkörpern“… als würden beispielsweise Porzellan und Glas, Schreibgeräte und Maßschuhe trotz globalisierter Welt von deutscher Region zu deutscher Region so unterschiedlich designt und gefertigt…
Irgendwie ist es traurig, der guten alten Tante RAL (gegründet im Jahr 1925 als ‚Reichsausschuss für Lieferbedingungen‘) dabei zuzusehen, wie sie unter der mangelnden Sorgfalt und dem fehlenden Verantwortungsbewusstsein dieser Mitarbeiter leidet.
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RAL-RG 991 ist zum Preis von EUR 20,54 (gedruckt) / EUR 32,13 (Download als PDF) zu beziehen über:
Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin