Manufakturen-Blog: Die RAL-Definition für Made in Germany, Deutsche Wertarbeit und Handgefertigt in Deutschland steht (Foto: Wigmar Bressel)

Noch mit Macken: RAL-Definition der Begriffe „Deutsche Wertarbeit“, „Handgefertigt in Deutschland“ und „Made in Germany“ liegt jetzt in der Endfassung vor

18. Januar 2017, Sankt Augustin. „Junge, das war noch deutsche Wertarbeit!“, sagt der Ältere zum Jüngeren. So hat man den Begriff „Deutsche Wertarbeit“ noch im Ohr. Jetzt hat sich Ulrich Welter, Inhaber der Welter Manufaktur für Wandunikate in Berlin, dahintergeklemmt und gleich drei Begriffs-Definitionen bei RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. in Auftrag gegeben: „Deutsche Wertarbeit“, „Handgefertigt in Deutschland“ und „Made in Germany“. Die am 10. Januar 2017 vom Institut verschickte Endfassung wirft jedoch Fragen auf.

RAL wurde im Jahr 1925 gegründet – als „Reichsausschuss für Lieferbedingungen“. Inzwischen ist daraus ein interessanter Verein mit mehr als 120 korporierten Mitgliedern aus der Wirtschaft geworden, der sich um Begriffsdefinition und Gütezeichen, um die Definition von Farben (es gibt derzeit 2328 RAL-definierte Farben) und Umweltthemen (Zertifizierung mit dem Blauen Engel im Auftrag des Umweltbundesamtes) kümmert; im Kuratorium sitzen Vertreter dreier Bundesministerien und dreier Bundesämter, den Vorstand bilden Fachleute aus unterschiedlichsten Branchen und Verbänden.

Jetzt liegen also die RAL-Definitionen vor, nach denen in Zukunft abgemahnt und Protektion betrieben werden kann. Anders als bei der doch rein emotional-bewertenden Formulierung „Deutsche Wertarbeit“ spielen die Begriffe „Made in Germany“ und „Handgefertigt in Deutschland“ schon lange eine erhebliche Rolle.

Im Jahr 1887 hatten die Briten aus protektionistischen Gründen im sogenannten „Merchandise Marks Act“ die Deklaration „Made in…“ für ausländische Waren, die nach Großbritannien importiert wurden, eingeführt, im 1. Weltkrieg noch einmal für die Kriegsgegner verschärft, um der Bevölkerung einen besseren Boykott zu ermöglich. Ein Schuss, der vollkommen nach hinten losging – der Begriff wurde nach dem 2. Weltkrieg stattdessen zum Synonym für Qualität aus Deutschland.

Interessant ist, dass er bisher nicht definiert war und sich niemand so richtig für ihn verantwortlich fühlte.

Die Definition für „Made in Germany“ wurde bei RAL jetzt erstmals so hinterlegt:

„Der Hersteller muss im Familienbesitz in Deutschland sein. Maßgebliche Herstellung der Ware in Deutschland, entscheidender Wertschöpfungsanteil durch Zusammenbau in Deutschland, maßgebliche Veredelung des Produkts in Deutschland. Der Hersteller muss – wenn möglich – nachgewiesenermaßen alte Traditionen pflegen, die Produkte müssen – wenn möglich – regionale Kultur verkörpern.“

Wenn man sich allein den Tatbestand des Familienbesitzes betrachtet, sind Betriebe wie der Roboterspezialist Kuka aus Augsburg raus, Daimler und BMW, die Chemiekonzerne genauso wie die Pharmakonzerne, eigentlich alle Konzerne – zumal die Großen an der Börse.

Selbst solche Mittelständler wie der Kofferhersteller Rimowa aus Köln, der seit Januar 2017 als Mehrheitsgesellschafter den französischen Luxusgüter-Konzern LVMH hat (vermutlich eine gute neue „Heimat“ – auch wenn sie nicht deutsch ist).

Übrig bliebe „Made in Germany“ für Teile des Mittelstands. Wenn sie denn „nachgewiesener Maßen alte Traditionen pflegen“ und auch noch „regionale Kultur“ verkörpern.

Nachdenken über die Definition… Scheitert die Nutzung des Begriffs dann an zuviel Innovation? Was ist, wenn ich nicht mehr fräse, sondern erodiere? Wenn mein Prototypenbau auf 3-D-Druck umstellt? Ist das dann mangelnde Pflege der Tradition? Kann ein Koffer, ein Kochmesser, ein Silberbesteck, ein Auto überhaupt regional sein?

Und ist der Begriff „Made in Germany“ überhaupt noch werbewirksam, wenn ihn – relativ gesehen – kaum jemand benutzen darf? Wenn das in Deutschland zusammengebaute Auto sich nicht als „Made in Germany“ nennen darf? Welche Kraft wird der Begriff zukünftig haben, wenn bedeutende Teile der allgemein als deutschen Wirtschaft empfundenen Unternehmen ihn nicht mehr verwenden dürfen? Wenn der Begriff von den großen, aus Deutschland stammenden Massenprodukten, die überall auf der Welt zu finden sind, verschwindet?

Die Einschränkung auf „Familienbesitz“, „Tradition“ und „regionale Kultur“ halte ich für falsch. „Made“ und „in“ sollten sich auf „gefertigt“ und „in“ beziehen – sich also vor allem auf das wesentliche Fertigen sowie das geografische Merkmal Deutschland stützen. Die neue Begriffsbestimmung von RAL scheint mir auch der gängigen deutschen Rechtsprechung zuwiderzulaufen – ohne das auf die Schnelle überprüfen zu können (siehe auch Wikipedia zu „Made in Germany“). Letzteres ist aus meiner Sicht jedoch kein so gewichtiges Argument, denn sollten sich relevante Teile aus Wirtschaft und Gesellschaft auf eine veränderte Definiton verständigen, würden die Gerichte sicherlich einfach nachziehen.

Doch weiter, zu „Handgefertigt in Deutschland“. Der Begriff wurde nun so definiert, dass „die signifikanten Kernprozesse bei der Herstellung der Produkte von Hand ausgeführt werden“. Insbesondere soll eine „Kooperation/Zusammenarbeit verschiedener Berufe, soweit dies für die Herstellung des Produktes notwendig ist“, nachgewiesen werden. Und: „Die Individualisierung der Produkte darf nur durch Kleinserien erfolgen. Die Herstellung der Produkte muss mit über 60 % in Handarbeit erfolgen“.

Klar ist: Der Hobby-Künstler ohne spezifische Ausbildung darf seine Produkte fortan nicht mehr mit „Handgefertigt in Deutschland“ bewerben.

Sehr viel eingeschränkter wird der Kreis der zukünftigen Nutzer des Begriffs „Deutsche Wertarbeit“: „Die ‚Deutsche Wertarbeit‘ steht für Zuverlässigkeit, Funktionalität, Wertbeständigkeit, Know-how, Erfindergeist und Innovation.“ Ein Katalog benennt die Forderungen an die Nutzer. Interessant erscheint mir die Idee, den Nutzern den Einbau von „geplantem Verschleiß“ in die Produkte zu untersagen sowie die Austauschbarkeit von defekten Bauteilen mit Ersatzteilen vorzuschreiben.

Ich sage mal: Das neue Jahr begann interessant…

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Nachtrag vom 23. Januar 2017: Ach je – kaum ein paar kritische Nachfragen, schon zieht RAL die unter dem Datum des 10. Januar 2017 versandte sogenannte ‚Endfassung‘ zu den drei Begriffen wieder zurück. Sie sollen nun wieder bearbeitet werden… Wir bleiben gespannt!

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1 Kommentar
  1. Wolfgang Stelling
    Wolfgang Stelling sagte:

    Warum einfach wenn es auch kompliziert geht. Ich gebe dem Autor recht. Wenn sich die Leuchttürme der deutschen Hersteller (BMW, Porsche etc..) künftig nicht mehr mit „Made in Germany“ schmücken dürfen, degeneriert das Qualtitässiegel zur Farce. Ich denke, da ist noch Klärungsbedarf. So geht das m. E. jedenfalls nicht.

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